Kennzahlen für Akutspitäler
Fachbeitrag

Was bis 2028 auf die Akutspitäler zukommt

Bis 2028 ändern sich für die Akutspitäler die ambulanten Tarife, die Spitalplanung, die Finanzierung und die Regeln für das Pflegepersonal. Die Ausgangslage ist angespannt: Im Median schlossen die 108 Akutspitäler der Deutschschweiz 2023 mit −2.5 Prozent des Ertrags ab. Steigen die Personalkosten um 1 Prozent, ohne dass Tarife oder Erträge mitziehen, kostet das im Median weitere 0.6 Prozentpunkte. 81 statt 71 Spitäler würden dann einen Verlust schreiben.

Ambulant vor stationär: neue Tarife seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 rechnen die Spitäler ambulante Leistungen nicht mehr nach TARMED ab, sondern nach TARDOC und ambulanten Pauschalen. Der Bundesrat hat beide am 30. April 2025 genehmigt, befristet bis Ende 2028. Die 315 Pauschalen decken rund 13 Prozent der ambulanten Kosten ab, in den Spitälern 19 Prozent. Die Tarifpartner müssen den Anteil der Pauschalen auf 34 Prozent ausweiten. Zudem dürfen die ambulanten Gesamtkosten höchstens um 4 Prozent pro Jahr wachsen, sonst folgen Korrekturen, getrennt nach Spital und Praxis.

Der Start war holprig. Im Mai 2026 konnten mehrere grosse Spitäler die Pauschalen noch nicht abrechnen, der Spitalverband H+ empfahl Überbrückungskredite. Gleichzeitig wächst die Liste der Eingriffe, die in der Regel ambulant erfolgen müssen: Seit 2026 gehören Eingriffe an Ellbogen und Fuss dazu, ab 2027 folgen Schulter und Hydrozele. Die Tarifpartner haben die Tarifversion 2027 am 2. Juni 2026 eingereicht, ihre Genehmigung durch den Bundesrat stand Anfang November 2026 noch aus.

Für die Akutspitäler ist das kein Randthema. Bei den allgemeinen Spitälern der Deutschschweiz fiel 2023 bereits rund ein Drittel der Kosten ambulant an, bei allen Typen der Grundversorgung ähnlich viel.

Stationär: SwissDRG und Baserates

Seit 2026 gilt die Tarifstruktur SwissDRG 15.0. Der Bundesrat hat die Verträge am 26. November 2025 genehmigt. Erstmals regeln sie ein Monitoring von Menge und Kosten, allerdings nur bis Ende 2027. Für 2027 hat die SwissDRG AG die Version 16.0 verabschiedet, die Genehmigung durch den Bundesrat stand Anfang November 2026 noch aus.

Über die Erträge entscheidet weiterhin die Baserate. Der Preisüberwacher setzt als Massstab für 2026 CHF 9’480 an, abgeleitet aus den günstigsten 20 Prozent der Spitäler. Die Kantone genehmigen oft mehr: Zürich und Bern haben für 2026 bei mehreren Kliniken Baserates über CHF 10’000 bestätigt, der Berner Regierungsrat kritisiert den Massstab des Preisüberwachers ausdrücklich. Einen automatischen Teuerungsausgleich lehnt der Bundesrat ab, und der Nationalrat ist im Juni 2026 einer entsprechenden Standesinitiative nicht gefolgt. H+ verweist auf eine Studie von PwC: Von 2020 bis 2024 betrug die Teuerung 6.8 Prozent, die Spitaltarife stiegen um 2.6 Prozent.

Spitalplanung: Leistungsgruppen und Konzentration

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz hat im November 2025 neue Empfehlungen zur Spitalplanung verabschiedet. Die Kantone sollen nach Versorgungsräumen planen, die Leistungsgruppen nach dem Zürcher Modell verwenden und Mindestfallzahlen in der Regel pro Standort festlegen. Schweizweit einheitliche Kriterien für die Spezialversorgung sind erst ab etwa 2029 vorgesehen.

Mehrere Kantone vergeben ihre Leistungsaufträge neu. Solothurn und Graubünden haben die Bewerbungen für ihre Spitallisten ab 2028 Ende Oktober 2026 abgeschlossen. St. Gallen, die beiden Appenzell und neu der Thurgau planen künftig gemeinsam, mit einer gemeinsamen Liste für die Akutsomatik ab 2031. Basel-Stadt und Basel-Landschaft führen gleichlautende Listen.

Der Strukturwandel ist bereits sichtbar. Das Spital Menziken hat die stationäre Versorgung Ende Oktober 2026 eingestellt, Altstätten arbeitet seit Juli 2026 nur noch ambulant, die Privatklinik Lindberg in Winterthur ist geschlossen. Das St. Claraspital gehört zum Universitätsspital Basel, beim Kantonsspital Obwalden übernimmt das Luzerner Kantonsspital innert drei Jahren 60 Prozent. Das GZO Spital Wetzikon befindet sich in Nachlassstundung bis zum 19. Dezember 2026. Die Gläubiger konnten bis zum 7. November 2026 über den Nachlassvertrag abstimmen, ein Ergebnis lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

EFAS ab 2028: Das Geld fliesst über die Versicherer

Das Stimmvolk hat die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) am 24. November 2024 angenommen. Sie gilt ab 2028 ohne und ab 2032 mit den Pflegeleistungen. Die Kantone tragen dann mindestens 26.9 Prozent der Nettokosten, ambulant und stationär zusammen, den Rest die Prämien.

Für die Spitäler ändert sich der Geldfluss. Den Kantonsanteil erhalten sie nicht mehr direkt vom Kanton, sie rechnen vollständig mit den Versicherern ab. Die Kantone bekommen bei stationären Fällen eine Kopie der Rechnung. Die Ausführungsbestimmungen waren bis Juli 2026 in der Vernehmlassung. Ein erklärtes Ziel von EFAS ist es, die Verlagerung in den ambulanten Bereich zu fördern, weil Kantone und Versicherer künftig ambulant und stationär im gleichen Verhältnis bezahlen.

Pflegepersonal: Das Gesetz liegt beim Ständerat

Das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege soll die Pflegeinitiative umsetzen. Der Bundesrat schlug im Mai 2025 unter anderem eine Höchstarbeitszeit von 45 statt 50 Stunden vor, eine Normalarbeitszeit von 40 bis 42 Stunden, Dienstpläne vier Wochen im Voraus und Zuschläge für Überstunden sowie Sonn- und Feiertage.

Der Nationalrat hat das Gesetz im April 2026 abgeschwächt angenommen: Die Höchstarbeitszeit bleibt bei 50 Stunden, der Zuschlag für Sonn- und Feiertage beträgt 25 Prozent. Die Kommission des Ständerats will die Normalarbeitszeit auf höchstens 42 Stunden begrenzen und für die ersten sechs Sonn- und Feiertage 50 Prozent Zuschlag vorsehen. Der Ständerat soll die Vorlage in der Wintersession vom 30. November bis 18. Dezember 2026 beraten, das genaue Programm erscheint Mitte November.

H+ beziffert die Mehrkosten in Prozent des Personalaufwands, etwa 4.5 Prozent für eine Höchstarbeitszeit von 45 Stunden und 4.0 Prozent für eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden. Wie viel davon über die Tarife zurückkommt, ist nicht geregelt. Was schon ein Prozent mehr Personalaufwand bedeutet, zeigt der nächste Abschnitt.

Was das für die Marge bedeutet

Der Personalaufwand ist bei den allgemeinen Spitälern der grösste Kostenblock, im Median rund 60 Prozent des Aufwands. Steigt er um 1 Prozent, ohne dass Tarife oder Erträge mitziehen, sinkt das Jahresergebnis der Akutspitäler der Deutschschweiz im Median um 0.6 Prozentpunkte, von −2.5 % auf −3.0 % des Ertrags. Die Zahl der Spitäler mit Verlust stiege von 71 auf 81.

Am stärksten wächst die Zahl der Spitäler mit Verlust in der Zentrumsversorgung, von 23 auf 28 von 32. Bei den chirurgischen Spezialkliniken wirkt die gleiche Lohnerhöhung schwächer, weil der Personalaufwand dort einen kleineren Teil des Aufwands ausmacht. Bei den Grundversorgern schreiben schon heute fast alle einen Verlust.

Vereinfachte Rechnung: alle übrigen Werte unverändert, Jahresergebnis vor Defizitdeckung, Zahlen BAG 2023.

Fragen für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat

  • Wie viel Lohnwachstum verträgt unser Ergebnis, bevor es negativ wird, und wie schnell ziehen unsere Tarife nach?
  • Welcher Teil unseres Ertrags hängt an Leistungen, die in den nächsten Jahren ambulant werden, und deckt der neue ambulante Tarif unsere Kosten?
  • Passen unsere Leistungsaufträge zur neuen Spitalplanung unseres Kantons, und wo erreichen wir die Mindestfallzahlen knapp?
  • Was ändert sich für unsere Liquidität, wenn ab 2028 der Kantonsanteil über die Versicherer fliesst?

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Quellen

  • Bundesrat und EDI, Medienmitteilungen vom 30.4.2025, 5.11.2025, 26.11.2025 und 14.1.2026
  • BAG: Ambulanter Arzttarif; Kommentar zu den Änderungen von Anhang 1a KLV (2026, 2027/2028); Monitoring der Kostenentwicklung, 11.8.2026; Einheitliche Finanzierung (EFAS)
  • Organisation ambulante Arzttarife (OAAT), Version 2027; SwissDRG AG, SwissDRG 16.0
  • Preisüberwachung, Newsletter 2/2026
  • Regierungsrat des Kantons Zürich, RRB 358/2026 und 697/2026; Regierungsrat des Kantons Bern, RRB 284/2026
  • GDK, Empfehlungen zur Spitalplanung vom 27.11.2025 und Factsheet Kantonale Spitalplanung, Dezember 2025
  • Kantone Solothurn, Graubünden, Basel-Stadt und St. Gallen, Mitteilungen zur Spitalplanung 2025 und 2026
  • Parlament: Geschäft 25.054; Medienmitteilungen SGK-N vom 9.1.2026 und SGK-S vom 2.9. und 21.10.2026; Botschaft des Bundesrates, BBl 2025 2002
  • H+ Die Spitäler der Schweiz, Brief zur Sondersession 2026
  • GZO AG Spital Wetzikon und Infracore, Mitteilungen vom Oktober und November 2026; Parlamentsdienste, Wintersession 2026
  • Medinside, Berichte zu Abrechnung, Teuerung und Spitalstandorten 2025 und 2026

Margenrechnung: BAG, Kennzahlen der Spitäler 2023, 108 Akutspitäler der Deutschschweiz. Auswertung: spitalkennzahlen.ch.

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